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Misteltherapie als Kassenleistung

Ergänzung zum Bericht ‹Die Misteltherapie sollte wieder Kassenleistung werden› (‹Goetheanum› Nr. 50/2018).


Auch wenn es nicht allen Ärzten und Patienten bekannt ist, werden in der Schweiz seit 20 Jahren die Mistelpräparate Iscador und Helixor von der Grundversicherung bezahlt. Alle Ärzte und Ärztinnen, die in der Schweiz praktizieren, dürfen sie zulasten der Krankenkassen verordnen. In der Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit nehmen sie sogar einen recht großen Teil des Volumens ein, weil viele Einzelpräparate von Viscum aufgelistet sind. Nicht in der Spezialitätenliste aufgeführte Präparate müssen die Patienten selbst bezahlen oder sie werden ihnen von ihrer freiwillig abgeschlossenen Zusatzversicherung vergütet.

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