Anthroposophie und Rechtsextremismus sind unvereinbar

Eine Arbeitsgruppe der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland (AGiD) hat sieben Gründe formuliert, die erklären, warum Anthroposophie und Rechtsextremismus unvereinbar sind. Eine Zusammenfassung.


Als Grund Nummer eins nennen die Verfassenden der Argumentation den Fakt, dass die anthroposophische Philosophie und Praxis im Kern eine Philosophie der Freiheit und der individuellen Entwicklung des Menschen ist. Dementsprechend stellt sie sich jeder Form von Kollektivismus, Nationalismus und somit auch Rassismus entgegen. Zweitens wurden die Anthroposophie und Rudolf Steiner als ihr Begründer seit jeher von Nationalsozialisten abgelehnt. 1922 beispielsweise verübte eine bewaffnete NS-Gruppe einen Anschlag auf Steiner, dem er nur knapp entkam. Grund Nummer drei weist darauf hin, dass Vertreter des Nationalsozialismus die Philosophie der Anthroposophie schon in den 1920ern als ‹staatsgefährdendes› und ‹international eingestelltes› Feindbild ansahen. Die auf das Individuum ausgerichtete Waldorfpädagogik stand zudem in starkem Kontrast zu den nationalsozialistischen Erziehungsgrundsätzen von Gleichschaltung und Kollektivismus. Unter dem NS-Regime wurden anthroposophische Einrichtungen und Waldorfschulen deshalb geschlossen und verboten. Viertens konnte bereits 1923 jede Person Mitglied der Anthroposophischen Gesellschaft werden, unabhängig von ihrem nationalen oder religiösen Hintergrund. Auch heute positionieren sich anthroposophische und waldorfpädagogische Einrichtungen in öffentlichen Stellungnahmen sowie in ihrer täglichen Praxis klar gegen jede Form von Rassismus. Grund Nummer fünf ist, dass die Philosophie der Anthroposophie und Praxis durch ihren lebensreformerischen und zivilgesellschaftlichen Ansatz basierend auf dem deutschen Grundgesetz in eindeutigem Widerspruch zu radikalisierten Einstellungen steht. Sechstens grenzt sich die Anthroposophie mit ihrer Idee der geistigen, allgemeinmenschlichen Individualität von einem reduktionistischen und identitären Menschenbild ab. Körperliche, soziologische und kulturelle Merkmale spielen für diese geistige Individualität und Identitätsbildung keine Rolle. Als siebten Grund nennen die Verfassenden die anthroposophischen Werte der freien Entfaltung jeder Individualität und der Verantwortungsübernahme aus Einsicht. Dafür sind gesellschaftliche Rahmenbedingungen notwendig, die mit Rechtsradikalismus nicht vereinbar sind, wie beispielsweise die Freiheit von Wissenschaft, Kunst und Religion sowie die Meinungsfreiheit, die Demokratie und Pluralismus als Grundlagen des Zusammenlebens und weiterhin eine freie, solidarische und nachhaltige Wirtschaft.


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Foto Markus Winkler

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