Schutz eines Biotops

Neue Gutachten über die Grundwasserströme zum Naturschutzgebiet Schwinbach Aue belegen, dass die Vorarbeiten im Baugebiet ‹Uf der Höchi II› in Arlesheim voraussichtlich zu irreversiblen Schäden im Biotop führen. Das Goetheanum als Besitzer des ans Bauareal angrenzenden Naturschutzgebiets beantragt beim Bundesgericht einen Baustopp bis zur gerichtlichen Klärung des Sachverhalts.


Nachdem das Bundesgericht einen vorsorglichen Baustopp für den aus ökologischen Gründen umstrittenen Arlesheimer Quartierplan ‹Uf der Höchi II› am 5. November 2020 abgelehnt hat und aktuell die Baumaschinen anrücken, besteht jetzt eine neue Faktenlage: Zwei von der Bürgerinitiative Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim (IDA) unabhängig voneinander in Auftrag gegebene Fachgutachten weisen auf eine das Feuchtgebiet speisende Quelle mit einer konstanten Wassertemperatur von 12 Grad Celsius hin. Diese jahreszeitlich unabhängige Temperierung ist für das im Besitz des Goetheanum befindliche Naturschutzgebiet Schwinbach-Aue ökologisch notwendig. «Aus dieser mehrfach abgestützten Fachexpertise geht hervor, dass durch die geplanten Bauarbeiten das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet sowie angrenzende Feuchtgebiete in ihrer biologischen Qualität massiv geschädigt würden und das von der Steiner AG geplante Drainagekonzept zum Erhalt dieser Gebiete ungeeignet ist», fasst Wolfgang Held, Pressesprecher des Goetheanum, die neue Sachlage zusammen.

Foto: Wolfgang Held

Im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes fühlt sich das Goetheanum für ein ihm anvertrautes wertvolles Feuchtgebiet verantwortlich. Bei der Quartierplanung von 2013 wurde dem Goetheanum sowohl von der Gemeinde Arlesheim wie vom Kanton versichert, dass bei der Beurteilung der Quartierplanung und durch Auflagen im Baugesuch der Erhalt des unter Naturschutz stehenden Feuchtgebiets mit seltener Vegetation und Tierarten gesichert sei. Nun stellt sich heraus, dass dies gemäß den beiden neuen Gutachten nicht der Fall ist.

Sowohl die im strittigen Verfahren klagende Stiftung Helvetia Nostra wie der im Fall einer weiteren Umsetzung geschädigte Grundstückseigentümer Goetheanum haben deshalb die Wiedereinsetzung des Verfahrens für einen vorsorglichen Baustopp zum Schutz des Naturschutzgebietes bis zur Entscheidung des Bundesgerichts beantragt. Für das Naturschutzgebiet sei Gefahr im Verzug, weil die jetzt anlaufenden Bohrungen und Terrainarbeiten das wertvolle Quellgebiete irreparabel zu zerstören drohen.

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