«Prädikat nicht beantragt»

Zur Benotung von Rudolf Steiners Promotion

Marginalien zu Rudolf Steiners Leben und Werk – 24. Im Gedenken an Friedwart Husemann.1


Einige Monate vor seiner Übersiedlung nach Weimar, wo er im Rahmen der ersten Goethe-Gesamtausgabe den Großteil von ‹Goethes naturwissenschaftlichen Schriften› herausgeben sollte, begann Rudolf Steiner, seine Möglichkeiten für eine Promotion auszuloten. Zum einen wollte er wohl mit seinen zukünftigen Archivkollegen gleichziehen, die alle promoviert waren. Der Archivleiter Bernhard Suphan ging so selbstverständlich davon aus, dass Rudolf Steiner dies auch war, dass er ihn schon in seinen Briefen 1889 als ‹Doktor› titulierte. Zum andern wollte er den akademischen Grad erwerben, weil dieser eine Voraussetzung für sein längerfristig angestrebtes Ziel war: eine Dozentenstelle für Philosophie. In Österreich gab es für ihn keine Möglichkeit in dieser Hinsicht: «Ich hatte die Realschule […] offiziell hinter mir […]. Das schloss in Österreich das Doktorieren aus. Ich war in die ‹Philosophie› hineingewachsen, hatte aber einen offiziellen Bildungsgang hinter mir, der mich von allem ausschloss, in das den Menschen das Philosophiestudium hineinstellt.»2 Auch sein regulär absolviertes Hochschulstudium an der Technischen Hochschule Wien3 gab ihm in Österreich nicht die Grundlage, den einzigen akademischen Grad, den es damals dort gab – das Doktorat –, zu erwerben. Das war den Universitätsabsolventen vorbehalten, die das Gymnasium besucht und sich damit altsprachliche Kenntnisse erworben hatten.

Um sich grundlegend zu informieren, wie und wo eine Promotion für ihn überhaupt möglich wäre, wandte sich Rudolf Steiner im Mai 1890 an Bertrand Claisé (1834–1923) in Breslau, eine Art ‹Promotionsvermittler›, der seit den 1870er-Jahren in Zeitungen «Promotio in ab- et praesentia» anbot, die man «sich auf einfachem Wege an europ. Universitäten […] vorschriftsmäßig erwerben» könnte. Gegen «Einsendung von Lebenslauf und fl. 10 ö.[sterreichischer] W.[ährung] Honorar» konnten Kandidaten «den persönlichen Verhältnissen entsprechende Anweisung, Rath, Beihilfe»4 erhalten. – So schrieb Rudolf Steiner im Juni 1890 an ihn: «Betonen […] will ich nochmals, daß es sich mir vorläufig nur um das Recht handelt, gesellschaftlich den Doctortitel führen zu dürfen. Wenn Sie mir ihn also im Sinne Ihres Briefes ohne Prüfung verschaffen könnten, so wäre mir das vor allem wert. Ich würde dann etwas später wieder um Ihre Vermittlung bitten, um den auf eine Prüfung basirten Titel zu erlangen. Vorläufig aber ist mir, wie gesagt, der Titel wichtig.»5

Rudolf Steiners Anschreiben an die Fakultät, mit Bitte um Zulassung der Promotion, Quelle: Aus der Promotionsakte Rudolf Steiners © Universitätsarchiv Rostock

In den Briefen wird deutlich, dass es ihm darum ging, möglichst vor seinem Eintritt in Weimar den Titel zu bekommen, dass er diesen aber auf jeden Fall letztlich regulär, d. h. prüfungsbasiert erwerben wollte.6 Schließlich fiel die Entscheidung für Rostock als Promotionsort, zum einen wohl wegen der moderaten Promotionsgebühren, aber auch deshalb, weil Rudolf Steiner in dieser Zeit ein «philosophisches Werk» las, das ihn «außerordentlich fesselte, die ‹Sieben Bücher Platonismus› von Heinrich v. Stein, der damals in Rostock Philosophie lehrte».7 Wie aus Heinrich von Steins freundlicher Antwort vom 15. November 1890 hervorgeht, hatte sich Rudolf Steiner brieflich an ihn gewandt. Auch wenn von Stein Rudolf Steiner zunächst vorschlug, aufgrund seiner bisherigen literarischen Arbeiten zu bedenken, «ob das Forum der Deutschen Sprache und Litteraturgeschichte […] für Sie nicht günstiger wäre, als das eigentliche philosophische»8, nahm er ihn doch als Doktoranden an. Ein Blick in die Liste der Dissertationen der Universität Rostock der Philosophischen Fakultät zeigt, dass dort damals nur sehr wenige Promotionen in Philosophie abgelegt wurden. In den fünf von mir durchgesehenen Jahrgängen9 im zeitlichen Umkreis von Rudolf Steiners Dissertation fand ich nur drei weitere Philosophie-Promotionen bei Heinrich von Stein. Die weitaus meisten Dissertationen erfolgten im Fach Chemie.

Beginn der handschriftlich verfertigten Promotionsabhandlung, Quelle: Aus der Promotionsakte Rudolf Steiners © Universitätsarchiv Rostock

Vorspiel

Rudolf Steiner hatte als Bester seines Jahrgangs 1879 die Realschule abgeschlossen und in den Einzelprüfungen an der Technischen Hochschule hervorragende Noten erzielt.10 Wäre es ihm bloß um den Titel gegangen – vielleicht sogar mit einem Prädikat –, hätte er sich ein unproblematisches, z. B. philosophie-historisches Thema suchen können. Stattdessen aber sollte seine Dissertationsabhandlung schon ein «Vorspiel» seiner ‹Philosophie der Freiheit› werden, ein Schritt auf seinem inneren Denkweg. Aus all dem heraus ergaben sich Voraussetzungen, die von vorneherein den Erhalt eines Prädikates für die Promotion sehr unwahrscheinlich machten:

  1. Er hatte – wie allerdings die meisten anderen Doktoranden auch – nicht an der Universität Rostock studiert und er war kein ‹Lateiner›, da er nicht das Gymnasium absolviert hatte. Er brauchte deshalb einen Dispens von § 1a der Promotionsordnung, «von dem ich aber», so Heinrich von Stein, «wohl annehmen darf, daß die Facultät Ihnen denselben gewähren wird. Ich ur­theile so nach dem Gesammteindruck Ihrer bisherigen literarischen Thätigkeit.»11 Diese beiden Voraussetzungen teilte er allerdings mit der weit überwiegenden Anzahl der Rostocker Doktoranden.12
  2. Er war bekannt als «litterarischer Schreiber», also als öffentlicher Autor und nicht als Wissenschaftler. Deshalb betont Heinrich von Stein: «Da Sie noch eine besondere Promotionsschrift einreichen müssen, so möchte ich bitten, derselben auch ja eine streng wissenschaftliche Gestalt zu geben, da wir seit Langem unsere Anforderungen grade nach dieser Seite hin ziemlich hoch stellen. Ich verstehe darunter eine recht vollständige, auch äusserlich heraustretende Auseinandersetzung mit der Litteratur des betreffenden Gegenstandes, genaue Citate und methodische Beweisführung. Die mir gütigst eingesandten Schriften verfolgen offenbar mehr einen allgemein litterarischen Gesichtspunkt, als ‹zunftmässiger› (sit venia verbo)13 Wissenschaft.»14
  3. Er hatte ein Studium auf einem anderen Fachgebiet hinter sich – auch wenn seine sämtlichen Studienfächer damals noch der Philosophischen Fakultät zugerechnet wurden. Dadurch musste er damit rechnen, von vornherein gewissermaßen kritischer begutachtet zu werden als ein Mann der Zunft.
  4. Er wandte sich in wesentlichen Punkten gegen den damals allgemein hochgeschätzten Kant. Dazu schreibt Heinrich von Stein: «Aber z. B. Ihren Dissensus von Kant, der jetzt wieder so unerschöpflich viel behandelt wird, und wie ich glaube, im Princip, mit Recht – müßten Sie doch noch strenger erörtern, als es bis jetzt der Fall war.»15

Doktor der Philosophie und der freien Künste

Wohl gerade deshalb bzw. um die Kenntnisse seines Kandidaten in diesem Punkt noch einmal genau zu prüfen, wählte Heinrich von Stein als Hauptthema der mündlichen Prüfung – Kant: «[…] in Philosophie werden eingehend die Kantschen Grundbegriffe besprochen, sodann kürzer diejenigen von Spinoza und Leibniz».16 Rudolf Steiner bedauerte dies: «Ich hatte nun so stark gewollt, im mündlichen Examen über etwas gefragt zu werden, was mit den ‹Sieben Büchern Platonismus› zusammengehangen hätte; aber keine Frage bezog sich darauf; alle waren der Kant’schen Philosophie entnommen.»17 Heinrich von Stein gab am 28. August 1891 sein Gutachten über Rudolf Steiners eingereichte Abhandlung ab – grundsätzlich positiv, aber mit kleinen Einwänden, wie sie zu erwarten waren gegenüber einem ‹Quereinsteiger› aus der Naturwissenschaft: «Der Bewerber zeigt sich in der uns vorgelegten Arbeit, wie in seinen früheren Leistungen als ein Mann von litterarischer Gewandheit, von guter, wenn auch vielleicht nicht unbedingt vollständiger Orientierung, von Streben nach selbständiger und begründeter Beurtheilung. Ich möchte nicht jedes Ur­theil desselben unterschreiben, aber die Grundtendenz, über den einseitigen Subjectivismus hin an zu kommen, ist nur zu billigen; und die Durchführung sachgemäss, wenn auch nicht immer so neu oder überzeugend wie der Verfasser selbst vorauszusetzen scheint. Ich kann die Zulassung zum Examen, auch unter Ertheilung des Dispenses, empfehlen.»18 Am 23. Oktober 1891 abends um 18 Uhr legte Rudolf Steiner die mündliche Prüfung in drei Fächern ab, die er selbst aus den etwa zwanzig Fächern der Fakultät wählen durfte. Außer in Philosophie wurde er auch «in Mathematik: Grundlagen der Differential- und Integralrechnung, Geometrie der Kegelschn.[itte]» und «in analytischer Mechanik: Lehre von den Trägheitsmomenten, von der Bewegung starrer Körper, von dem Princip der lebendigen Kraft» geprüft – beides von dem Mathematikprofessor Otto Staude (1857–1928). Nun steht am Schluss des Protokolls der mündlichen Prüfung: «Die Promotion wurde einstimmig beschlossen, ein Praedicat nicht beantragt.»19 In der ‹Geschäftsordnung für die Promotion bei der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock› vom 18. März 1891 heißt es unter § 8: «Für besonders hervorragende Leistungen werden besondere Prädikate ‹cum laude›, ‹magna cum laude› und ‹summa cum laude› ertheilt.»20 Prädikate konnten vom Betreuer – in diesem Fall Heinrich von Stein – beantragt werden, doch das tat dieser offenbar selten: In den von mir im Universitätsarchiv Rostock durchgesehenen vier Promotionsakten in Philosophie fand ich nur eine Arbeit, für die er ein Prädikat beantragt hatte («magna cum laude» für die Arbeit von Lothar Volz). Allerdings war diese schon die zweite eingereichte Arbeit des Bewerbers, nachdem die erste abgelehnt worden war; der Kandidat hatte sich daraufhin für zwei Semester in Rostock inskribiert, bei Heinrich von Stein Philosophie belegt und eine neue, wohl durch von Stein betreute Promotion geschrieben.21 Im Gesuch der Philosophischen Fakultät an das Großherzogliche Ministerium von Mecklenburg um Erlaubnis zur Promotion durch die Fakultät heißt es also: «Nachdem die eingereichte Abhandlung von der Facultät als Dissertation angenommen und mit dem Bewerber am heutigen Tage ein mündliches Examen in Philosophie Mathematik analytischer Mechanik abgehalten worden ist, das er rite bestand, ersucht die philosophische Facultät Ein hohes Ministerium ehrerbietigst gehorsamst um Ertheilung des zur Promotion erforderlichen Procancellariates an den unterzeichneten Decan.»22

Promotionsurkunde für Rudolf Steiner, Quelle: Aus der Promotionsakte Rudolf Steiners © Universitätsarchiv Rostock

Auch wenn es hier so klingt, als wäre nur das Examen benotet worden, wurde «thatsächlich bei der Praedicirung die Güte der Dißertation und des Examens»23 berücksichtigt. Es gab also für Rudolf Steiners Dissertation kein Prädikat, sondern es wurde nur bescheinigt, dass er die Dissertation ‹rite›, also ordnungsgemäß, bestanden hatte: «Ein vorzüglicher und gelehrter Mann, der Österreicher Rudolf Steiner, legte eine Dissertation vor, die ihn nach einem strengen Examen, das er ordnungsgemäß [=rite] abgelegt hat, berechtigt, ein Doktor der Philosophie und der freien Künste zu sein.»24 Das Diplom wurde erst überreicht, nachdem die Dissertation in 150 Exemplaren gedruckt vorlag. Rudolf Steiner ließ danach das Werk unter dem Titel ‹Wahrheit und Wissenschaft. Vorspiel einer ,Philosophie der Freiheit’› erneut drucken – erweitert um eine Vorrede und eine «praktische Schlussbetrachtung», in denen er noch deutlicher herausstellen konnte, um was es ihm in der Schrift ging: «Das wichtigste Problem alles menschlichen Denkens ist das: den Menschen als auf sich selbst gegründete, freie Persönlichkeit zu begreifen.»25

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Footnotes

  1. Die letzte Mail, die ich von Friedwart Husemann kurz vor seinem überraschenden Tod am 3.2.2022 erhielt, war die an mich weitergeleitete Frage eines jungen Mediziners über Rudolf Steiners Promotionsnote. Dies war für mich der Anlass, den Umständen seiner Dissertation und den Gegebenheiten an der Universität Rostock Anfang der 1890er-Jahre etwas näher nachzugehen.
  2. Rudolf Steiner, Mein Lebensgang. Rudolf-Steiner-Verlag, Dornach 2000, S. 198.
  3. Vgl. dazu «Warum machte Rudolf Steiner keine Abschlussprüfung an der Technischen Hochschule?», in: ‹Goetheanum› 45/2020.
  4. Die Neue Zeit. Olmüzer politische Zeitung, 1.12.1874.
  5. David Hoffmann, Walter Kugler, Ulla Trapp (Hg.), Rudolf Steiners Dissertation. Dornach 1991 (Rudolf Steiner Studien, Bd. V), S. 178.
  6. Zwischenzeitlich erwog er, sich um ein englisches ‹Diplom› zu bemühen, doch distanzierte er sich davon wieder, da zu dieser Zeit in Wien ein ‹Dr. Peratoner› wegen verschiedener Schwindeleien verhaftet wurde; u. a. wurde auch die Rechtmäßigkeit von Peratoners Doktordiplom in Zweifel gezogen (siehe dazu Sämtliche Briefe 1, Dornach 2021, S. 422–424). – Es gab in Deutschland in den 1870er-Jahren eine heftige Diskussion über die Reform der Promotion, nachdem ein Kandidat mit einer abgeschriebenen Vorlesungsnachschrift in Rostock mit ‹maxima cum laude› promoviert worden war. Insbesondere der Historiker Theodor Mommsen tat sich mit Reformvorschlägen hervor, worauf ihm der spätere Berliner Ästhetik-Professor Friedrich Latendorf einen offenen Brief schrieb, in dem es u. a. heißt: «Wer die Sache genauer kennt, wird erstaunt fragen müssen: Wozu der Lärm? Als ob die Herren, die so tapfer schreien, nicht selber am besten wüssten, dass die ganzen Doctorpromotionen auf eitel Lug und Trug beruhen, in dem nur selten ein Körnchen Wahrheit zu finden ist! Von hundert Doctor-Dissertationen, welche in Deutschland an das Licht, nicht der Welt, sondern nur der Presse des Universitäts-Buchdruckers kommen, sind höchstens zehn Procent die wirkliche Arbeit desjenigen, der sich als Verfasser nennt und bezeugt und auch von diesen sind keine fünf Procent des Druckes werth. Ich will zugeben, dass von den übrigen neunzig Procent etwa zwanzig nur mit starker Beihülfe Anderer gefertigt sind, aber sicher hat an den übrigen 70 Procent der Doctorand nicht soviel Antheil als der Copist, welcher das Manuscript abgeschrieben hat.» (In: Die Reform der Doctorpromotion. Statistische Beiträge von Dr. Max Oberbreyer, Eisenach, 3. Aufl. 1878).
  7. Siehe Anm. 2, S. 198.
  8. Siehe Anm. 5, S. 188.
  9. Die Jahrgänge 1888/89, 1890/91, 1891/92, 1892/93, 1894/95 anhand der ‹Jahresverzeichnisse der an den Deutschen Universitäten› erschienenen Schriften.
  10. Zehnmal ‹vorzüglich›, dreimal ‹sehr gut› und sechsmal ‹gut›; siehe Martina Maria Sam, Rudolf Steiner. Kindheit und Jugend. S. 435–437.
  11. Siehe Anm. 5, S. 188.
  12. 1890/91 waren fast 70 Prozent der Doktoranden Nicht-Lateiner («immaturi»), laut Missive vom 8. Nov. 1891, Universitätsarchiv Rostock.
  13. «Entschuldigen Sie das Wort».
  14. Brief vom 15.11.1890, siehe Anm. 5, S. 188.
  15. Ebenda. Dies könnte sich auch auf eine von Rudolf Steiner eingeschickte vorläufige Abhandlung beziehen, von der es im Brief an Claisé vom 24. Juli 1890 heißt, dass er gerade daran arbeite: «Fichtes Wissenschaftslehre und das punctum saliens aller Erkenntnistheorie. Prolegomena zu jeder künftigen Wissenschaftstheorie.» Möglicherweise ist die dann eingereichte Dissertation ‹Die Grundfrage der Erkenntnistheorie mit besonderer Rücksicht auf Fichte’s Wissenschaftslehre. Prolegomena zur Verständigung des philosophierenden Bewusstseins mit sich selbst› schon eine überarbeitete Version derselben.
  16. So im Protokoll der mündlichen Prüfung vom 23.10.1890, RSS 5, S. 202.
  17. Siehe Anm. 2, S. 201.
  18. Siehe Anm. 5, S. 199.
  19. Ebenda.
  20. Universitätsarchiv Rostock.
  21. Die drei weiteren Doktoranden sind Ernst Peltzholtz (1870–1952) mit ‹Die Hauptpunkte der Hume’schen Erkenntnislehre›, Berlin 1895, Lothar Volz (*1867) mit ‹Die Erkenntnißtheorien bei Leibniz und Kant›, Rostock 1895, und Friedrich Bark (1867–1914) mit ‹Descartes’ Lehre von den Leidenschaften›, Rostock 1892. Letzterer – der einzige Doktorand in Philosophie im Studienjahr 1891/92 neben Rudolf Steiner – heiratete 1906 die älteste Tochter von Anna Steiner, Emma Eunike.
  22. Siehe Anm. 5, S. 203.
  23. Laut Missive der Philosophischen Fakultät Rostock vom 18.6.1900, in der u. a. das Problem benannt wurde: «Unsere Diplome geben tatsächlich nur dem Examen ein Praedicat und laßen eine Beurtheilung der Dißertation ganz bei Seite.»
  24. Im Dokumentationsband zu R. Steiners Dissertation (siehe Anm. 5), S. 206 f., ist die auf Latein verfasste Promotionsurkunde abgebildet. – Eine ‹rite› abgelegte Promotion war ursprünglich die ordnungsgemäß, also ‹regelhaft› durchlaufene Promotion im Gegensatz zum Ehrendoktorat. Seit der Einführung von Prädikaten wurde die ‹rite› Promotion jedoch gewissermaßen auch in den Bewertungskanon aufgenommen – seitdem gilt die prädikatlose Promotion sozusagen als niedrigste Note. Wann sich der Wandel vollzogen hat von ‹rite› als schlichte Aussage über eine ordnungsgemäß abgelegte Promotion zum Verständnis des ‹rite› als Note (im Sinne einer Qualitätsaussage), wäre zu erforschen.
  25. Rudolf Steiner, Wahrheit und Wissenschaft. GA 3, 6. Aufl. Basel 2012, S. 99.

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